Unterstützer werden
So können Sie der Bürgerstiftung helfen
So können Sie der Bürgerstiftung helfen
Jede Ihrer Spenden, auch kleinste Beträge sind uns willkommen. Wir verwenden die eingehenden Spenden für die allgemeinen Stiftungszwecke oder für einen von Ihnen vorgegebenen Zweck im Rahmen unserer Satzung.
Am schnellsten spenden Sie über das Spendenportal der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach: Einfach eines der untenstehenden Förderprojekte auswählen und über die Schaltfläche „Informieren und spenden“ spenden.
> Förderprojekt Generationen zusammenbringen
> Förderprojekt Klimaführerschein
Wenn Sie uns eine Spende für einen anderen Zweck als die oben genannten Förderprojekte zukommen lassen möchten, überweisen Sie den Betrag bitte auf eines unserer Konten. Bitte geben Sie Ihre Postadresse an, wenn Sie eine Spendenbescheinigung erhalten möchten. Wir senden sie Ihnen dann zu Beginn des folgenden Jahres.
Sie vertreten eine Institution und möchten sich als Sponsor für einzelne unserer Projekte engagieren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Durch Zustiftung in das Grundstockvermögen der Bürgerstiftung werden Sie Stifter und erwerben auf Lebenszeit Sitz und Stimme in der mindestens einmal jährlich tagenden Stifterversammlung. Der gestiftete Betrag bleibt im Vermögen der Stiftung, die daraus fließenden Erträge geben uns die Mittel, die Zwecke der Stiftung zu erfüllen. Die Namen der Stifter werden – wenn kein Widerspruch erfolgt – auf unserer Homepage veröffentlicht.
Zustiftungen sind ab 1.500 Euro in bis zu drei Teilbeträgen möglich und können anschließend jederzeit beliebig aufgestockt werden.
Die Stifter werden regelmäßig durch Stifter-Infos über unsere Arbeit informiert.
Wenn Sie Stifter werden möchten, überweisen Sie bitte den Betrag auf eines unserer Konten mit dem Verwendungszweck „Zustiftung“.
Ab 10.000 € kann der gestiftete Betrag auch als Stiftungsfonds (eine Art Stiftung in der Stiftung) geführt werden und eine von Stifter bestimmte Bezeichnung tragen. Außerdem kann der Stifter einen eigenen von der Satzung gedeckten Verwendungszweck festlegen. Eine derartige Konstruktion eignet sich insbesondere für testamentarische Verfügungen. Einzelheiten werden in einem eigenen Vertrag geregelt. Ein Stiftungsfonds unter unserem Dach kann schnell und unbürokratisch errichtet werden, ist nicht von einer Genehmigung abhängig und kann in vielen Fällen die Gründung einer eigenen genehmigungspflichtigen Stiftung ersetzen.
Wenn Sie einen Stiftungsfonds innerhalb der Bürgerstiftung errichten möchten, nehmen Sie bitte zu uns Kontakt auf.
Die Bürgerstiftung kann auch durch Testament als Erbe oder Vermächtnisnehmer mit Vermögenswerten aus dem Nachlass bedacht werden, vor allem auch im Zusammenhang mit der Errichtung eines Stiftungsfonds. Durch eine Zuwendung an die Bürgerstiftung kann nach dem Tod das eigene Vermögen ganz oder teilweise einem von Ihnen bestimmten Zweck zugeführt und der eigene Name auf Dauer erhalten werden. Bei Personen ohne Erben kann so verhindert werden, dass das Erbe einem anonymen öffentlichen Haushalt zufällt.
Wenn Sie überlegen, die Bürgerstiftung Erlangen in Ihrem Testament zu bedenken, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Näheres über unsere Gremien und ihre Aufgaben erfahren sie hier.
Wenn Sie an einer Mitarbeit in einem unserer Gremien interessiert sind, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Sie möchten einen Teil Ihrer Zeit für die Bürgerstiftung einsetzen? Als Helfer können Sie einen ganz entscheidenden Beitrag zum Erfolg der Stiftungsarbeit leisten. Unsere Helfer arbeiten in der Regel ehrenamtlich und sind teilweise auch als Leiter einzelner Projekte tätig.
Wenn Sie Zeit spenden möchten und an einer Mitarbeit als Helfer interessiert sind, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.