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Durch Zustiftungen in das Grundstockvermögen der Bürgerstiftung werden Sie Stifter und erwerben auf Lebenszeit Sitz und Stimme in der Stifterversammlung, dem „Parlament“ der Stiftung. Der gestiftete Betrag bleibt auf Dauer im Vermögen der Stiftung, die aus der Anlage fließenden Erträge versetzen die Stiftung in die Lage, ihre Zwecke zu erfüllen. Die Namen der Stifter werden – wenn kein Widerspruch erfolgt – im Internet veröffentlicht.

Die Stifter werden regelmäßig durch „Stifter-Infos“ über unsere Arbeit und die geförderten Projekte informiert.

Zustiftungen sind ab 1.500 Euro (in bis zu drei Teilbeträgen) möglich und können anschließend jederzeit beliebig aufgestockt werden.

Wenn Sie uns unterstützen wollen, verwenden Sie bitte unsere „Zustiftungserklärung“ [29 KB] oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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