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Wen wir ansprechen

Für Ihre Zuwendungen an die Stiftung erhalten Sie eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bestätigung.

Zustiftungen und Spenden an die Bürgerstiftung sind im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge abzugsfähig. Der Gesetzgeber begünstigt Zuwendungen an Stiftungen, so dass in der Regel von einer vollen Absetzbarkeit ausgegangen werden kann.

Einzelheiten finden Sie unter „Steuerliche Aspekte“.


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Inzwischen besteht die Möglichkeit, einen direkten Link zu Ihrer Homepage herzustellen. Ein Formular finden Sie hier.


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